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08.07.2023

Kein Anspruch auf angenehmes Fahrgefühl bei Gefahrenbremsung
Das OLG Zweibrücken hat mit Urteil Az.: 4 U 187/21 entschieden, dass es keinen Anspruch darauf gibt, ein angenehmes Fahrgefühl bei einer Gefahrenbremsung zu verspüren.
Der Käu­fer eines Autos kann sich wegen sei­nes per­sön­li­chen Emp­fin­dens, dass Fahr­zeug ver­hal­te sich bei einer Ge­fah­ren­brem­sung nicht si­cher, nicht vom Kauf­ver­trag lösen und das Fahr­zeug zu­rück­ge­ben. Dies geht aus einem Ur­teil des Ober­lan­des­ge­richts Zwei­brü­cken her­vor. Dass sich das Fahr­zeug in einer sol­chen Aus­nah­me­si­tua­ti­on stets an­ge­nehm steu­ern lasse, ge­hö­re nicht zu der Er­war­tung eines Durch­schnitts­käu­fers.